Noch vor 30 Jahren mussten sich Paare damit abfinden, wenn sich nach jahrelangem Wünschen und Hoffen kein Kind einstellte. Heute werden bereits ein Prozent aller lebend geborenen Kinder mittels IVF gezeugt. Gleichzeitig wird die Diagnose „Infertilität” oft bereits nach einem Jahr „erfolgloser” Sexualität gestellt. „Wunscheltern” geraten sehr schnell in eine Spirale der Diagnostik mit gravierenden Folgen für Körper und Seele. Auch die Partnerschaft ist durch die große Kränkung, durch Wut, Trauer und Depression schweren Krisen ausgesetzt. Nach Jahren erfolgloser Behandlung kommt es zum „Kinderwunsch-Burnout”.

Das engagierte Verständnis für die Not der Paare sollte jedoch nicht den Blick auf die ethische Problematik und die gesamtgesellschaftlichen Folgen der Reproduktionsmedizin verstellen. Eizellen und Embryonen wecken Begehrlichkeiten. Das Geschäft mit dem Kinderwunsch ist eine riesige Wirtschaftsbranche, in der Reproduktionsmediziner, medizinische Forschung und die Pharmaindustrie immense Profite machen. Unser deutsches Embryonenschutzgesetz, das zu den strengsten der Welt gehört, begrenzt Forschung und Therapie. Wissenschaftler und Reproduktionsmediziner gehen schon lange dagegen an. Mit dem Verweis auf Ungerechtigkeit gegenüber den betroffenen Paaren, einem Rückstand der Forschung und unserem angeblich dramatischen Bevölkerungsrückgang werden hier schon lange Änderungen eingefordert. Ethiker hingegen warnen vor Neuerungen. Wenn nicht gesetzliche Regelungen Grenzen setzen, entsteht hier eine nicht aufzuhaltende gefährliche Dynamik wie beispielsweise in England, wo kürzlich weitreichende reproduktionstechnische Möglichkeiten legalisiert wurden.

Wenn Ei- oder Samenzellen gekauft werden, um den Kinderwunsch zu realisieren, kann daraus eine erhebliche Anspruchshaltung der Eltern erwachsen. Das Wunschkind wird zur Ware. Das erfahren auch Hebammen in ihrem Arbeitsalltag wie etwa eine Kollegin, die eine Frau betreute, deren Kind nach Einzellspende mit Down-Syndrom geboren wurde. Allen Ernstes wurde sie von der Wöchnerin gefragt, ob man das Kind wieder umtauschen könne. Nicht zuletzt müssen wir deshalb die Situation der auf diese Weise gezeugten Kinder im Auge behalten. Eizell- und Samenspende verändern bisher gültige, traditionelle Verwandtschaftsverhältnisse. Jedes Kind hat ein Recht auf Wissen über seine Herkunft. In den letzten Jahrzehnten wurde dem weder von Seiten der Reproduktionsmedizin noch von Eltern und Gesetzgebung entsprechend Rechnung getragen.

Während der Schwangerenvorsorge und in Geburtsvorbereitungskursen arbeiten Hebammen zunehmend mit Eltern, die eine Kinderwunschbehandlung hinter sich haben. Nicht selten werden Hebammen als Expertinnen aber auch im Vorfeld zum Kinderwunsch um Rat gefragt. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) setzt sich deshalb dafür ein, dass die Beratung bei Kinderwunsch ins fünfte Sozialgesetzbuch mit aufgenommen wird. Entsprechend liegt es in der Verantwortung von Hebammen, sich hier umfassend fortzubilden.