Seit dem 1. Januar 2012 ist das neue Kinderschutzgesetz in Kraft. Darin wird dargelegt, dass neben anderen Berufsgruppenangehörigen auch Hebammen beim Feststellen von Gefährdungen bei den Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Eingeschränkt wird diese Zielvorgabe durch die weit interpretierbare Formulierung: „… soweit hierdurch der … Schutz des Kindes … nicht infrage gestellt wird.” Hier klingt an, dass bei einer akuten Gefahr oder aber auch beim Versagen der Hilfen der amtliche Beziehungsabbruch zwischen Eltern und Kindern droht. Allein 2009 wurden in Deutschland über 33.400 Kinder aus Familien entfernt. Und nicht immer ließ sich der Eingriff nachvollziehen. Unter latenter Bedrohung stehen auch bislang unauffällige Familien. Immerhin meldet sich das Jugendamt und führt Besuche durch, wenn ein Kind nicht regelmäßig den (freiwilligen?!) Vorsorgeuntersuchungen zugeführt wird. Jugendamt, Kinder- und Frauenärzte sind oft Auftraggeber für die Hebammen, wesentlich seltener melden sich überforderte Mütter und Väter selbst bei ihnen.
In der Tat lässt sich die Vertrauensstellung der Hebamme in den einzelnen Familien nutzen, gehört sie doch zum Kreis der Fachleute, die früheste Hinweise auf eine innerfamiliäre Beziehungsstörung wahrnehmen.
Um diese noch besser erkennen zu können, haben viele Hebammen eine teils 200-stündige Weiterbildung absolviert, bei der es unter anderem um Bindungsförderung in der frühen Elternzeit geht (beispielsweise mit dem Programm SAFE®). Bindungsstörungen nehmen auch aufgrund von verunsichernder Schwangerschaftsbetreuung und traumatisierenden Geburtserfahrungen laufend zu, so dass eine fundierte Kenntnis von beziehungsfördernden Aktionsweisen im Grunde genommen zur modernen Hebammenausbildung dazugehört. Da sich kaum bestärkende Schwangerenbetreuungskonzepte entwickeln, wird voraussichtlich auf die Dauer noch wesentlich mehr Reparaturarbeit zu leisten sein.
Das Unternehmen „Familienhebamme” wird von der Bundesregierung mit 30 Millionen Euro gefördert. Das bedeutet, dass etwa jede zehnte Familie mit einem Neugeborenen in den Genuss dieser speziellen Dienstleistung kommen könnte. Es ist unbestritten, dass die aufsuchende Familienarbeit für viele Familien eine große Chance sein kann.
Doch was bedeutet der großzügige finanzielle Zuschuss für Familienhebammen in berufspolitischer Hinsicht? In Zeiten, in denen die ursprüngliche Hebammenarbeit durch Bürokratie, überbordende Haftpflichtprämien und der Angst vor Regressansprüchen gekennzeichnet ist, ist die Einrichtung des Berufszweiges „Familienhebamme” ohne die Betreuung von Schwangeren und meist ohne Geburthilfe ein weiterer Ausweg in eine vielleicht tragbarere Verantwortlichkeit. Schon jetzt suchen sich Hebammen neue Betätigungen als Reproduktionsassistentin, als Mitarbeiterin in der pränatalen Sterbebegleitung bei Spätabtreibungen, als Fachfrauen für Beckenbodenarbeit und als Wechseljahresbegleiterinnen.
Die erzwungene Flucht der Hebammen aus ihrem angestammten Bereich der Betreuung gesunder Lebensphasen von der Familienplanung über die Schwangerschaft und Geburt bis zum Abschluss der Säuglingszeit, ist ein Trauerspiel. Wenn nicht – in Kenntnis der gesundheitsfördernden beziehungsorientierten Wirkung – ein ähnlich starkes Signal zur Sicherung der originären Hebammen-„Rund-um-Betreuung” erfolgt, ist fraglich, ob sich unsere Töchter und Enkelinnen noch daran erinnern, was eine Hebamme eigentlich tut.
