
Andrea Ramsell, Beirätin im Deutschen Hebammenverband: »Diejenigen Professionen, die Leistungen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett erbringen, dürfen nicht den Eindruck erwecken, als würden sie Hebammenleistungen anbieten.«
Foto: © Christian Plambeck/DHV
Welche Tätigkeiten sind Hebammen vorbehalten? Wie steht es um die Abgrenzung ihrer Arbeitsbereiche zu anderen Berufsgruppen, wenn es um die Wochenbettbetreuung geht? In der Märzausgabe der DHZ (Seite 50ff.) gab es einen Kommentar zur Frage »Wem gehört das Wochenbett?«, der kritische Resonanzen hervorrief. Die Diskussion zeigt, dass das Wochenbett ein sensibles Arbeitsfeld ist, das auch von angrenzenden Professionen »bedient« wird. Das muss prinzipiell nicht schlecht sein. Doch wo liegen die Grenzen?
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