Rein rechnerisch hat sich die Hebammenversorgung in Deutschland durch eine sinkende Geburtenzahl verbessert. Illustration: Ken/stock.adobe.com
Die Geburtenentwicklung und die Versorgungskapazitäten der Hebammen vor, während und nach der Geburt bestimmen wesentlich mit, inwieweit eine durchgängige Hebammenversorgung gewährleistet werden kann. In einem aktuellen Factsheet stellt das Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung hier eine rechnerische Verbesserung fest: Die Geburtszahlen sanken, während die Anzahl der Hebammen gleichblieb.
Aktuelle Zahlen
In den vergangenen acht Jahren gab es demnach einen deutlichen Rückgang der Geburtenzahlen von rund 785.000 im Jahr 2017 auf 654.000 im Jahr 2025. Damit hat sich bei in etwa gleichbleibender Anzahl von Hebammen das Verhältnis von Hebammen zu Geburten deutlich verändert. So kamen zum Beispiel im Jahr 2017 auf 1.000 Geburten im Durchschnitt 22,0 Hebammen im Wochenbett, 2025 waren es hingegen 27,3 bei circa 17.300 beziehungsweise 17.800 Hebammen.
Die Hebammenkapazitäten sind jedoch auf Ebene der Landkreise sehr unterschiedlich verteilt: So ist die Hebammendichte bezogen auf 1.000 Geburten im Durchschnitt in Ostdeutschland mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt am höchsten und in der Eifel und in Ostbayern am niedrigsten.
Auch in der Geburtsbegleitung hat sich das Verhältnis von Hebammen zu Geburten verändert: Während 2017 noch 19,7 Hebammen auf 1.000 Geburten im Krankenhaus kamen, waren es 2025 30,4 Hebammen. Zurückgegangen ist jedoch die Zahl der Beleghebammen, und zwar von durchschnittlich 5,3 im Jahr 2017 auf 4,8 im Jahr 2025 pro 1.000 Geburten.
Begrenzte Datenlage
Datengrundlage dieser ambulanten Leistungsangebote von Hebammen in Deutschland ist die Vertragspartnerliste des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV). Für die Versorgung in der Geburtsbegleitung durch angestellte Hebammen wurden zusätzlich Daten der Bundesagentur für Arbeit einbezogen.
Da Hebammen parallel freiberuflich und im Angestelltenverhältnis arbeiten können, werden Hebammen, die sowohl angestellt arbeiten als auch am Hebammenhilfevertrag teilnehmen, doppelt gezählt. Die Gesamtzahl der in Deutschland tätigen Hebammen kann den Analysen also nicht entnommen werden. Aussagen zum jeweiligen Umfang der angebotenen Leistungen sind nicht möglich und Hebammen, die über andere Kostenträger abrechnen, zum Beispiel Familienhebammen, sind nicht enthalten.
Schlussfolgerungen
Die Autor:innen des Factsheets verweisen auf aktuelle Vorschläge zu einer Planung von Hebammenleistungen, die jedoch bisher nicht umgesetzt worden sind. Der über viele Jahre bestehende eingeschränkte Zugang zur Hebammenversorgung besonders für Frauen mit sozioökonomischer Benachteiligung könne sich nun durch den Rückgang der Geburtenzahlen verringern. Die fehlende Steuerung führe jedoch immer noch zu deutlichen regionalen Unterschieden in der Versorgungsdichte.
Quelle: bifg – BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung, 7.7.2026 · DHZ
