
Die nur zögerliche Anpassung des Reichshebammengesetzes an die Erfordernisse des Berufes hat ihn in wesentlichen Teilen nachhaltig ausgehöhlt: Hebammen und Familien demonstrieren 2014 vor dem Bundesministerium für Gesundheit in Berlin. Foto: © imago/Christian Mang
Das Reichshebammengesetz von 1938 wurde in der Bundesrepublik lange Zeit kaum den veränderten geburtshilflichen Rahmenbedingungen angepasst. Erste Umgestaltungen kamen erst 1954 zustande: Die Zuständigkeiten von Bund und Ländern für das Hebammenwesen wurden geklärt und nationalsozialistisches Gedankengut aus dem Gesetz entfernt. Erst 1985 wurde das Hebammengesetz grundlegend überarbeitet.
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