
Illustration: © Mary Long/ stock.adobe.com
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger:innen als Schlüsselpersonen, die für die Betreuung von Frauen bei einem Schwangerschaftsabbruch zuständig sind. Doch was, wenn eine Hebamme aus Glaubens- beziehungsweise Gewissens- oder anderen Gründen keinen Abbruch betreuen möchte? Ausmaß und Grenzen einer Verweigerungshaltung müssen verstanden und diskutiert werden.
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