2009 fanden in Deutschland 31,3 Prozent der Entbindungen durch Kaiserschnitt statt: mit großen regionalen Unterschieden von 22,6 Prozent (Sachsen) bis 38,4 Prozent (Saarland). Diese Zahlen sind im europäischen Vergleich sehr hoch. Der Verdacht tut sich auf, dass nicht alle Kaiserschnitte eindeutig medizinisch indiziert sind. Sie werden häufig als eine sichere Alternative zur vaginalen Geburt dargestellt. Die langfristigen gesundheitlichen Risiken bei weiteren Schwangerschaften und Entbindungen werden in der Öffentlichkeit bagatellisiert und die Schwangeren darüber nicht ausreichend informiert.

Wir Grünen haben dieses Thema parlamentarisch aufgegriffen und erhielten auf unsere Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/9039) eine sehr enttäuschende Antwort der Bundesregierung.

Nur wer – wie die Bundesregierung – eine mäßige Aufklärung als gut interpretiert, kommt zu dem Ergebnis, dass ÄrztInnen über die Folgen eines Kaiserschnitts gut aufklären. Laut einer Kaiserschnittstudie, herausgegeben 2006 von der Gmünder Ersatzkasse (GEK), fühlte sich ein Viertel der befragten Frauen mäßig oder schlecht darüber aufgeklärt, 86 Prozent hatten die Folgen unterschätzt. Risiken einer Kaiserschnittgeburt für Kinder sind der Regierung gar nicht bekannt. Wer – wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – auf selbstbestimmte und informierte Entscheidungen verweist, sollte dafür sorgen, dass Schwangeren diese ermöglicht werden. Da das BMG tatenlos bleibt, muss das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) in die Bresche springen. Dieses plant eine Aufklärungskampagne, die sich sowohl an Frauen als auch an Akteure des Gesundheitswesens wenden soll.

Bewusst beantwortet die Bundesregierung Fragen nach der Betreuung durch Hebammen während der Schwangerschaft falsch. Statt auf den gesamten Betreuungsbogen einzugehen, verweist sie auf eine Selbstverständlichkeit – die gesetzlich vorgeschriebene Anwesenheit von Hebammen während der Geburt.

Auffällig ist, dass die Regierung nicht selbst Position bezieht und die Evidenz von Leitlinien oder Stellungnahmen ärztlicher Fachgesellschaften unhinterfragt als gegeben ansieht. Die Bundesregierung fragt die hebammenwissenschaftliche Fachgesellschaft (DGHWi) erst gar nicht – sie will auf diesem Auge blind bleiben.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) definiert eine Sectio auf Wunsch so: berufliche oder private terminliche Präferenzen der Schwangeren oder des Partners. Die Behauptung, dass damit keine Wertung verbunden sei, wird durch die dann folgenden Passagen widerlegt. Dort werden Kriterien entworfen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Wunschsectio durchgeführt werden kann. Es wird sogar darüber spekuliert, ob Krankenversicherungen bereit sein werden, „die (Mehr-)Kosten einer medizinisch gar nicht oder nur schwach begründeten Sectio … zu übernehmen“. Wer so argumentiert, unterstützt Wunschkaiserschnitte.

Die im Osten geringere Zahl an Kaiserschnitten wird von der Regierung unter anderem mit einer gut umgesetzten Zentralisierung der Risikogeburtshilfe erklärt. Hieraus könnte man Schlüsse ziehen: etwa, dass differenzierte Begleitungs- und Betreuungsangebote je nach Risiko und die stärkere Einbeziehung von Hebammen sinnvoll sind.