Jana Ossowksi, Hebamme, bekam vor vier Monaten ihr drittes Kind zu Hause. Sie meint angsichts der neuen Regelung, ab ET+3 einen Gynäkologen aufzusuchen: „Mir ist immer noch nicht klar, was jetzt der Gynäkologe genau bei ET+3 zu tun hat und wie es im Mutterpass dokumentiert wird. Fotos: © privat

Der Schiedsspruch aus dem vergangenen Jahr brachte ein Novum, das die Hausgeburtshilfe erschüttert. Wird der errechnete Termin um mehr als drei Tage überschritten, soll die Schwangere sich bei einem Frauenarzt oder einer Frauenärztin vorstellen. Nur wenn er oder sie die Unbedenklichkeit attestiert, kann eine Hausgeburt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Ein Gespräch mit einer Hebamme und Mutter, die ihre drei Kinder zu Hause zur Welt gebracht hat. 

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