
Nora Szász: »Frauen informieren sich heute über das Internet und somit sollten Informationen auch dort zugänglich sein.« Foto: © Nina Skripietz
Die Frauenärztin Nora Szász muss sich seit August 2018 mit ihrer Kollegin Natascha Nicklaus vor Gericht dafür verantworten, dass sie auf ihrer Website darüber informiert, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Grundlage für den Prozess ist der mittlerweile breit diskutierte § 219a Strafgesetzbuch. Gehört ein Gesetz aus dem Jahr 1933 ad acta gelegt, welches das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und die sichere Arbeit von ÄrztInnen bedroht?
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