Wenn mit dem Losentscheid für „Unparteiische“ bei der Besetzung der Schiedsstelle die Entscheidung für den Inhalt des Schiedsspruchs schon gefallen ist, gerät das Verfahren zur Farce. Foto: © imago/McPhoto

Am 25. September wurde ein neuer Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe durch einen Schiedsstellenbeschluss festgesetzt. Die schriftliche Fassung liegt noch nicht vor, doch eine Einordnung der Entscheidungen tut Not. Demnach kann keine Entwarnung gegeben werden, was die Lage der freiberuflichen Hebammen in Deutschland betrifft. Was ist an Veränderungen für die freiberufliche Hebammentätigkeit zu erwarten?

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