Nach dem Vertrag zur Versorgung mit Hebammenhilfe gibt es neuerlich Restriktionen und Folgen, die die Wahlfreiheit der Frau massiv einschränken und die Hebammenarbeit erschweren. Foto: © Kerstin Pukall

Mit dem Schiedsspruch im vergangenen Jahr wurden Ausschlusskriterien für die Hausgeburt eingeführt. So ist die außerklinische Geburt zum juristisch unsicheren Unterfangen geworden. Die DHZ hat beim GKV-Spitzenverband, beim Deutschen Hebammenverband und bei den Ministerien für Gesundheit und Justiz nachgefragt, wie sich Hebammen, die Hausgeburten begleiten, verhalten sollen. Die Antworten sprechen für sich – und zeigen aus rechtlicher Sicht keinen klaren Weg. 

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