
Nach dem Vertrag zur Versorgung mit Hebammenhilfe gibt es neuerlich Restriktionen und Folgen, die die Wahlfreiheit der Frau massiv einschränken und die Hebammenarbeit erschweren. Foto: © Kerstin Pukall
Mit dem Schiedsspruch im vergangenen Jahr wurden Ausschlusskriterien für die Hausgeburt eingeführt. So ist die außerklinische Geburt zum juristisch unsicheren Unterfangen geworden. Die DHZ hat beim GKV-Spitzenverband, beim Deutschen Hebammenverband und bei den Ministerien für Gesundheit und Justiz nachgefragt, wie sich Hebammen, die Hausgeburten begleiten, verhalten sollen. Die Antworten sprechen für sich – und zeigen aus rechtlicher Sicht keinen klaren Weg.
Jetzt weiterlesen mit DHZ+
1,- Euro für 4 Wochen
- freier Zugriff auf alle DHZ+-Artikel auf staudeverlag.de/dhz
- inkl. aller ePaper-Ausgaben der DHZ und der Elterninfos
- Zugriff auf das DHZ-Archiv auf dhz.de
- jederzeit kündbar