Monika Greening, Professorin an der Katholischen Fachhochschule Mainz, bündelt die Ziele und Vorteile einer Hebammenkammer. Fotos: © Michaela Michel-Schuldt
Ist eine Kammer geeignet, die Berufsvertretung der Hebammen im Rahmen von Professionalisierung und Selbstverwaltung anders zu organisieren und mit mehr gesellschaftspolitischer Wirkmacht auszustatten? Diese Frage wurde in den letzten Jahren immer wieder diskutiert, aber bisher nie konsequent weitergedacht.
Auf dem nationalen Hebammenkongresses im Mai 2016 in Hamburg bekam die Debatte nun eine breitere Ebene im Rahmen der Moderationsform eines Worldcafés, durchgeführt von Michaela Michel-Schuldt, Hebamme, MSc Midwifery, PhD Studentin an der University of Technology Sydney, und Andrea Villmar, Hebamme, Gesundheitsökonomin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule für Gesundheit in Bochum.
Ziel dieser gut besuchten Veranstaltung war es, Basisinformationen zu geben und ein Meinungsbild dazu zu erstellen sowie erste Arbeitsaufträge zu formulieren. Als Grundlage wurden vor allem erste Anregungen der Teilnehmenden aufgegriffen zur Frage: „Was müssen wir wissen, um uns zur Kammer positionieren zu können?“ Hier weiter zu denken und auf dem Wege der Bewusstseinsbildung einen Meilenstein zu setzen, war das Anliegen des ersten Runden Tisches am 20. September 2016 in der Katholischen Hochschule in Mainz. Die daraus entstandene offene Gruppe lädt alle Interessierten zur Weiterarbeit ein.
Fotos: © Michaela Michel-Schuldt
Aus Vorbildern lernen
„Die Versorgungssicherheit der Frauen gewährleisten“, „unter einem Dach sein“, „die Selbstwirksamkeit des Berufsstandes stärken“ und „die katastrophale Situation von Hebammen und Frauen in den Kliniken verändern“ – ein großes Spektrum von Motiven führte die 30 Teilnehmenden Ende September nach Mainz. Die anwesenden Hebammen kamen aus unterschiedlichen Bereichen wie Hochschule, Hebammenschule, Freiberuflichkeit, Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG), Qualitätssicherung und der Initiative „Hebammen für Deutschland“. Gemeinsam mit Funktionärinnen des Deutschen Hebammenverbandes und Studierenden vertraten sie ein umfassendes Spektrum der Hebammenarbeit. Besonders begrüßt wurde, dass mit Motherhood e.V. auch die Initiativen der Frauen vertreten waren. Gastgeberin der Runde war Prof. Dr. Monika Greening, Studiengang Gesundheit und Pflege, Fachbereich Hebammenwesen der Katholischen Hochschule Mainz und Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWI).
Besonders bereichernd war die Expertise von Dr. Edith Kelnnhauser und Prof. Dr. Brigitte Anderl-Doliwa, die als Pflegewissenschaftlerinnen bereits auf dem Weg zur Vertretung in einer Kammer sind. Die Gründung der ersten deutschen Pflegekammer in Rheinland-Pfalz haben beide mit großem Engagement begleitet.
Mit einer Hebammenkammer verbanden die Anwesenden die Dokumentation des Hebammenmangels durch verlässliche Zahlen über Hebammen und ihre Arbeitsleistung, mehr politische Selbstwirksamkeit und eine gemeinsame Vertretung für alle Hebammen. Auch die Selbstbestimmung über Berufsordnung, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und die Selbstverwaltung waren wichtige Aspekte, ebenso wie das eigene Beschwerdesystem als wichtiges Element einer Kammer und die Möglichkeit, auf breiterer Ebene für den eigenen Berufsstand gesundheitspolitisch tätig zu sein. Hebammenkammern gibt es derzeit unter anderem in Australien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Neuseeland und Kanada.
Vergleich mit dem ICM
Anknüpfend an Diskussionen und Ergebnisse des Worldcafés in Hamburg eröffneten Michaela Michel-Schuldt und Andrea Villmar die Sitzung. Neben dem Basiswissen über die Funktion einer Kammer, die gesetzlichen Grundlagen und die Vor- und Nachteile gab es viele Fragen zur Kooperation zwischen Verband und Kammer und zum Vergleich mit Organisationsmodellen von Hebammen in anderen Ländern.
Hilfreich beim Nachdenken über eine Hebammenkammer sei der Vergleich mit dem internationalen Hebammenverband International Confederation of Midwives (ICM), so Michel-Schuldt. Sie erläuterte die drei tragenden Säulen des ICM: Ausbildung, Regulierung und Verband. Konkret bedeutet das: Die Regulierungsstandards des ICM zeigen auf, wie Hebammen zentrale Fragen selbst regeln sollen. Dies betrifft beispielsweise Berufsausübung, Registrierung, Kompetenzen, Sicherung der Autonomie des Berufes, Weiterbildung, ethische Standards und Schutz der Hebammentätigkeit. Hebammen und Frauen werden dabei als Agierende in einer Struktur verstanden, die von Hebammen reguliert wird.
Im Unterschied dazu ist der gesetzliche Rahmen für die Hebammen in Deutschland durch das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V), das Hebammengesetz und die Hebammenprüfungsordnung bestimmt.
Im Vergleich mit den Befugnissen und Standards des ICM gibt es in Deutschland:
- keine Möglichkeit der Registrierung aller Hebammen; daher verfügen wir nicht über aussagekräftige Zahlen, was eine adäquate Bedarfsplanung verhindert
- keine Re-Lizensierung
- kein Akkreditierungssystem für Hebammenschulen
- kein Beschwerdemanagement und auch keine Sanktionsmechanismen
- keine Selbstregulierung, sondern staatliche Regulierung
- keine bindende Berufsethik
- keine Mitbeteiligung der Klientinnen.
Standesrechtliche Vertretung
Im Gegensatz zu einem Berufsverband, der die Rechtsform eines eingetragenen Vereins hat, ist eine Kammer eine standesrechtliche Vertretung und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechte und Pflichten einer Kammer sind im Heilberufsgesetz auf Länderebene verankert. Kammern sind zunächst immer auf Landesebene angesiedelt. Eine Bundeskammer, wie beispielsweise die Deutsche Ärztekammer, ist ein Zusammenschluss von Landeskammern, die eine repräsentative Funktion ausübt.
Weiterhin zeichnen sich Kammern durch die Pflichtmitgliedschaft für alle Angehörigen des Berufes aus. Der Mitgliedsbeitrag ist wie eine Steuer anzusehen. Kammern finanzieren sich aus den Beiträgen der Mitglieder. Die Höhe des Beitrages wird in der Vertreterversammlung festgelegt, die Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Viele der Fragen zur Arbeit und Funktion einer Kammer sprach Prof. Brigitte Anderl-Doliwa in ihrem sehr informativen Vortrag an. Ihre Präsentation über Entwicklung, Aufgaben, Aufbau und Organisation der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz sowie aktuelle Debatten und einen Blick in andere Bundesländer wurden immer wieder durch die Fragen der Teilnehmenden aufgemischt.
Wesentliche Gründe für eine starke Stimme der Pflege und die Bewegung in Richtung Kammer waren mehr Präsenz in der Öffentlichkeit, die Möglichkeit, in der politischen Diskussion besser vertreten zu sein, und bei fraglichen Fehlern eigene Entscheidungskompetenzen zu haben, so Anderl-Doliwa.
Zu den zentralen Aufgaben der Landespflegekammer gehören:
- berufsrechtliche und fachliche Beratung der Mitglieder
- Einrichtung einer Schutz- und Schiedsstelle
- Erstellung einer modernen Berufsordnung
- Mitwirkung bei Fragen der Qualitätsentwicklung
- Vertretung des Berufsstandes in der Öffentlichkeit
- Vertretung pflegerischer Interessen in der Politik
- Entwicklung der Fort- und Weiterbildung.
Abbildung: © Prof. Brigitte Anderl‐Doliwa; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Der Weg zur Kammer
Die Landespflegekammer unterstützt ihre Mitglieder bei beruflichen, fachlichen, rechtlichen und ethischen Problemen und Anfragen. Den bindenden Auftrag zur Erstellung einer neuen Berufsordnung erhält eine Kammer von den zuständigen Ministerien. Damit hat die Kammer die Fachaufsicht über den Berufsstand. Eine eigene Schutz- und Schiedsstelle mit von der Kammer ernannten ehrenamtlichen RichterInnen für die Berufsgerichte minimiere die Klageverfahren, so Anderl-Doliwa.
Im Gegensatz zu einem Berufsverband hat die Kammer einen Sitz und eine Stimme in allen politischen Gremien, die das Gesundheitswesen betreffen. So kann sie zum Beispiel bei der Krankenhausstrukturplanung mitwirken und hat damit die Möglichkeit, konkrete politische Forderungen ihrer Mitglieder in die entscheidenden Instanzen einzubringen und wichtige Entscheidungen mitzubestimmen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die Kammer nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch in der Politik eine wesentlich stärkere Stimme als ein Verband. Die von der Kammer initiierte Weiterentwicklung des Berufes betrifft die Fort- und Weiterbildung, die Berufsordnung und die Berufsethik.
Der Aufbau und die Entwicklung einer Kammer erstrecken sich über einige Jahre. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz befindet sich nach einer intensiven Vorbereitungs- und Gründungsphase von 2012 bis 2015 derzeit in der Aufbauphase und hat in diesem Jahr mit den wesentlichen Kammeraufgaben begonnen. 2020 wird der gesamte Prozess der Selbstverwaltung der Pflegenden in Rheinland-Pfalz abgeschlossen sein. Von der Gründung bis zur Konsolidierung müsse man mit einem Prozess von etwa zehn Jahren rechnen, so Anderl-Doliwa.
Spannend war auch ein Einblick in die Sitzverteilung der Vertreterversammlung der etwa 44.000 Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Die unterschiedlichen Verbände sind darin je nach Stärke ihrer Mitglieder vertreten. Deutlich wurde dabei auch, dass die Kammer nicht die Verbände ersetzt, sondern deren Aufgaben verändert. Der klare und vorgegebene Aufbau der Kammer erzeugt eine Gleichstellung der Verbände. Die komplexe Struktur erfordert sehr viel mehr ehrenamtlichen Einsatz, denn hauptamtlich angestellt sind zum Beispiel bei der Pflegekammer nur die Angestellten der Geschäftsstelle.
Eine Vision entwickeln
Im letzten Teil des Treffens bildeten sich vier Arbeitsgruppen zu den Themen Basiswissen, Ziele, Vor- und Nachteile sowie „Wer soll es machen?“. Als Vorteile wurde von den Anwesenden bewertet:
- die starke Stimme in Politik und Gesellschaft
- die eigene Fachaufsicht über die Angelegenheiten der Berufsgruppe
- die Transparenz über die Zahl der Mitglieder durch die Pflichtregistrierung
- die Möglichkeit, valide Zahlen über die Versorgung zu erheben
- die Möglichkeit, ICM-Standards zu realisieren und „ein Dach für alle“ zu haben, was die Bündelung von Kapazitäten und Ressourcen ermöglicht.
Als Nachteile wurde gesehen:
- dass eine Kammer keine persönliche Wahl mehr ermöglicht
- die Sorge vor Kontrolle und Sanktionen
- die Pflichtmitgliedschaft.
Auch über Fragen nach der Qualifikation der FunktionsträgerInnen wurde diskutiert. Zentrales Ergebnis dieses informativen und inspirierenden Austausches war die Einigkeit unter den Anwesenden, am Thema weiter zu arbeiten. Unter anderem geht es dabei um die Definition von Basiswissen über Potenziale, Struktur und Aufgaben sowie Vor- und Nachteile einer Kammer. Dieses Wissen soll an alle Hebammen und Mitglieder der Verbände über Veröffentlichungen, Multiplikatorinnen, Kongresse und Internetauftritte weitergegeben werden, um so eine Entscheidungsgrundlage zu erzeugen.
Alle am Thema interessierten Kolleginnen sind eingeladen, den Blog mit Dokumenten des Treffens anzuschauen und an den Arbeitsgruppen zum Thema „Positionierung zur Hebammenkammer“ mitzuarbeiten. Ein weiteres Treffen ist im ersten Quartal 2017 wieder an der Katholischen Hochschule in Mainz vorgesehen.
Informationen vom Institut für Kammerrecht zur funktionalen Selbstverwaltung: http://www.kammerrecht.de/
Kellnhauser E: Krankenpflegekammern und Professionalisierung der Pflege. Mönchengladbach 2012
