Frauen ohne Pass oder Aufenthalts­titel nehmen oft nicht einmal die gesund­­heitliche Mindest­versorgung in Anspruch, weil sie Angst vor Abschiebung haben.

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Geflüchtete Schwangere und Mütter ohne sicheren Aufenthaltsstatus sind wohl die vulnerabelste Gruppe in der Wahrnehmung des Rechts auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit. Aufgrund der komplizierten Rechtslage und häufig aus Unkenntnis, welchen Anspruch Frauen ohne Papiere haben, bleiben sie meist unterversorgt.

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