Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt im Detail, welche Arzneimittel für welche Indikationen als unwirtschaftlich oder unwirksam gelten. Foto: © imago/imagebroker

Das Arzneimittelgesetz und die Arzneimittelverschreibungsverordnung regeln den korrekten Umgang mit Medikamenten. Von der Indikationsstellung über die Aufklärung und Dokumentation bis zur richtigen Aufbewahrung und Abrechnung, müssen Hebammen zahlreiche Bestimmungen beachten. Mit Checklisten im Sinne des Qualitätsmanagements können sie sich die Arbeit vereinfachen.

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