Knapp 40 % der Krankenhäuser mit Belegsystem gehen laut Umfrage davon aus, dass ihre Geburtshilfe schließen könnte, wenn der neue Hebammenhilfevertrag Anfang November in der jetzigen Ausprägung zum Tragen kommt.
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Die Zahlen seien alarmierend, heißt es aus dem Deutschen Hebammenverband e.V. (DHV): Mehr als 80 % der Kliniken, in denen Beleghebammen arbeiten, hielten es für sehr oder ziemlich wahrscheinlich, dass ihre Beleghebammen angesichts der drohenden Vergütungseinbußen in relevanter Zahl kündigen oder ihre Tätigkeit stark einschränken würden. Jeweils rund drei Viertel der Kliniken müssten ihr geburtshilfliches Angebot deutlich einschränken oder befürchten eine Gefährdung der geburtshilflichen Versorgung in ihrem Einzugsgebiet. Knapp 40 % der Krankenhäuser mit Belegsystem gehen sogar davon aus, dass ihre Geburtshilfe schließen könnte. Dies zeigen aktuelle Zahlen, die das Deutsche Krankenhausinstitut e. V. (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) erhoben hat.

Verdiensteinbußen bis zu 30 %

Dazu sagt DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer: »Die alarmierenden Zahlen des Krankenhausinstituts zeigen einmal mehr, dass wir auf eine geburtshilfliche Unterversorgung von Müttern, Kindern und Familien zusteuern, wenn die Politik jetzt nicht noch das Ruder herumreißt. Bislang ist der GKV-Spitzenverband weiterhin nicht bereit, die entscheidenden Stellen im Hebammenhilfevertrag nachzubessern. Sollte der neue Hebammenhilfevertrag am 1. November in Kraft treten, bedeutet das für die Kolleg:innen im Belegsystem Verdiensteinbußen von bis zu 30 %. Das gefährdet Existenzen, aber eben auch die Sicherheit werdender Eltern und ihrer Kinder.«

Wenn wenn Beleghebammen-Teams kündigen oder ganze Geburtsstationen wegbrechen, bedeute das weite Wege und unsichere Geburten, vor allem, aber nicht nur in strukturschwachen Gegenden, so die Präsidentin des DHV weiter. »Wir appellieren eindringlich an die Bundespolitik: Lassen Sie nicht zu, dass durch reines Aussitzen der Probleme die Versorgung von Müttern und Familien wegbricht. Selbstverwaltung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Sicherstellung der verlässlichen medizinischen Versorgung.« Es liege nun in der Verantwortung aller politischen Entscheidungsträger:innen, die dringend notwendigen Nachbesserungen des Hebammenhilfevertrags durchzusetzen, resümiert Geppert-Orthofer.

Blitzumfrage

An der repräsentativen Blitzumfrage im Auftrag der DKG beteiligten sich im August bundesweit 44 Geburtshilfen mit Beleghebammen. Insgesamt gibt es bundesweit rund 150 Beleghebammen-Teams. Die gesamte Befragung findet sich hier. Dieses Ergebnis bestätigt die Ergebnisse einer DHV-initiierten Umfrage unter Beleghebammen-Teams von Juni. Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V regelt die Bedingungen und Vergütungshöhen, mit denen die bundesweit rund 19.000 freiberuflich tätigen Hebammen

Quelle: DHV e.V., 12.9.2025 ∙ DHZ