
Foto: © Colourbox
Freiberufliche Hebammen müssen zukünftig gegenüber dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) durch ein Audit nachweisen, dass sie ein QM-System erfolgreich eingeführt haben. So steht es im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe. Warum dabei für Hebammen höhere Anforderungen für die Umsetzung gelten als für Arztpraxen oder Kliniken, leuchtet nicht ein. Auf welchen Grundlagen diese Verpflichtung steht und wie sie für die Hebammen erfüllbar werden kann, erfahren sie in den nächsten Folgen der QM-Reihe.
Jetzt weiterlesen mit DHZ+
1,- Euro für 4 Wochen
- freier Zugriff auf alle DHZ+-Artikel auf staudeverlag.de/dhz
- inkl. aller ePaper-Ausgaben der DHZ und der Elterninfos
- Zugriff auf das DHZ-Archiv auf dhz.de
- jederzeit kündbar