
Die Arbeit von Doulas und Hebammen lassen sich schon definitionsgemäß klar voneinander abgrenzen. Foto: © Danny Merz
Einige Tätigkeiten rund um die Geburtshilfe sind Hebammen vorbehalten, aber die Abgrenzung ist mitunter rechtlich unklar. Welche Betreuungsleistungen für Frauen und Kinder in Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit dürfen auch Doulas, Physiotherapeut:innen oder Stillberater:innen anbieten? Was müssen Hebammen bei ihren Angeboten und Abrechnungen beachten?
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