Die Unionsfraktion möchte das von der Ampelregierung aus SPD, FDP und Grünen beschlossene Selbstbestimmungsgesetz einschränken. Foto: © JFL Photography/stock.adobe.com
Im Jahr 2023 ersetzte das Selbstbestimmungsgesetz das zuvor stark umstrittene Transsexuellengesetz. Doch auch die neue Regelung löste damals Debatten aus. Nun strebt die Unionsfraktion an, die von der Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen beschlossenen Bestimmungen wieder einzuschränken.
»Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch«, erklärte der Justiziar der Unionsfraktion, Martin Plum, gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Sowohl die SPD als auch das CDU-geführte Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) reagierten zurückhaltend auf den Vorstoß.
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsrechts genügt eine Erklärung beim Standesamt, um den Geschlechtseintrag oder den Vornamen zu ändern. Zuvor waren unter anderem psychologische Gutachten erforderlich.
Verschärfung der Rechtslage
Laut dem Bericht der Süddeutschen Zeitung unterstützt die Unionsfraktion eine Initiative der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, die eine Verschärfung der Rechtslage anstreben. Die drei Länder verlangen einen »gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch«.
Dieser Ansatz greife »an der richtigen Stelle«, sagte Plum. Wichtig sei, »Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben«. Er verwies dabei auf den Fall der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich.
Liebich war – damals noch unter dem Namen Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Später ließ sie den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen in Marla-Svenja umwandeln.
Zum Haftantritt wurde Liebich in ein Frauengefängnis einbestellt, erschien dort jedoch nicht. Nach ihrer Festnahme an der deutsch-tschechischen Grenze sitzt sie nun in Tschechien in Haft; ein Gericht ordnete vorgestern ihre Auslieferung nach Deutschland an.
Evaluierung des Gesetzes
Eine Sprecherin des Familienministeriums, das innerhalb der Bundesregierung für das Selbstbestimmungsgesetz zuständig ist, verwies auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung auf die laufende Evaluierung des Gesetzes. »Auf Grundlage der Ergebnisse« würden »sodann etwaige gesetzliche oder administrative Handlungsbedarfe in den Blick genommen werden«, erklärte sie. Vor der parlamentarischen Sommerpause seien jedoch keine Resultate zu erwarten.
»Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der Zeitung. Das gelte auch im Fall Liebich. »Aber wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge macht, dann sehen wir uns die auf jeden Fall an«, fügte er hinzu. Sollten die Praktiker aus den Ländern Änderungsbedarf sehen, »prüfen wir das und werden gegebenenfalls tätig«.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 3.6.2026 ∙ DHZ

