
DGGG und DGPGM fordern ein Register für die bislang unzureichende Erfassung der mütterlichen Sterbefälle. Foto: © carlosseller/stock.adobe.com
Um maternale Mortalität genau erforschen und vorbeugen zu können, sei es dringend notwendig, ein verpflichtendes Register zur Aufarbeitung der Müttersterblichkeit in Deutschland zu schaffen, betonen die Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Mütterliche Todesfälle werden in Deutschland nicht vollumfänglich registriert, was aktuell zu einem »Under-Reporting« führe.
Als maternaler Todesfall wird der Tod jeder Frau während der Schwangerschaft oder innerhalb von 42 Tagen nach Beendigung der Schwangerschaft bezeichnet – die Dauer und der Sitz der Schwangerschaft spielen hierbei keine Rolle. Die Definition schließt jede Ursache ein, die in Beziehung zur Schwangerschaft oder deren Behandlung steht oder durch diese verschlechtert wird.
Internationale Daten
Die maternale Mortalitätsrate (MMR) stellt deutliche Unterschiede zwischen Low-, Middle- und High-Income-Countries dar: Während die MMR bei Ländern mit niedrigem Einkommen 2020 bei 430 pro 100.000 Lebendgeburten gelegen habe, sei in High-Income-Countries eine Rate von 13 pro 100.000 Lebendgeburten registriert worden. Für Deutschland lasse sich keine Mortalitätsrate nachlesen, was hauptsächlich auf die unzureichende Registrierung dieser Fälle zurückzuführen sei.
Um die Müttersterblichkeit zu erforschen, verwenden Geburtshelfende in Deutschland internationale Daten. Anhand mitteleuropäischer Daten lasse sich herausstellen, dass zu den häufigsten Ursachen maternaler Todesfälle Herz- und Gefäß-Erkrankungen sowie Bluthochdruckerkrankungen zählen, aber auch Thrombosen, Epilepsien und Hirninfarkte, Blutungen oder Infektionen. Internationale Berichte zeigen einen signifikanten Anstieg der Gesamtmüttersterblichkeitsrate. »Im Vereinigten Königreich machten in den Jahren 2020 bis 2022 Thrombosen und Thromboembolien sowie COVID-19 und Herzerkrankungen 43 % der Todesursachen aus, während in den USA 33 % der Mütter aus kardiovaskulären Gründen verstarben. Um derartige Daten mit Deutschland ins Verhältnis setzen zu können, bedarf es an vergleichbaren Registern«, heißt es in der Pressemitteilung.
Bundesweite Registrierung als Lösung
Ein geeignetes Register für die Aufarbeitung der Fälle, um Müttersterblichkeit adäquat zu erforschen und vorzubeugen, gebe es derzeit nicht. Prof. Gert Naumann, DGGG-Präsident, sagt dazu: »Ein maternaler Todesfall ist ein seltenes Ereignis, dass aber immer mit unvorstellbarem Leid für die Familien einhergeht. Eine vollständige bundesweite Registrierung würde helfen, jeden Einzelfall gründlich zu analysieren, um eine gemeinsame Präventionsstrategie zu entwickeln.«
Maternale Todesfälle würden aktuell in Form von Daten der Perinatalstatistik, des Statistischen Bundesamts mit der Einbeziehung von Todesbescheinigungen sowie einem freiwilligen Register von Geburtskliniken in Berlin dokumentiert werden.
Forderung des DGGG und DGPGM
Es solle ein bundesweites verpflichtendes Register geschaffen werden, welches den Zeitraum der internationalen Definition abdecke und somit alle Institutionen sowie Ärzt:innen involviere, um die Daten der Perinatalstatistik zu vervollständigen und zuverlässig auszufüllen. Ein Register, welches nur die Kliniken in die Pflicht nimmt, reiche hierfür nicht aus. Sobald alle Fälle von Müttersterblichkeit registriert seien, können die Daten erforscht und die Versorgungsqualität verbessert werden. »DGGG und DGPGM sehen dringlichen politischen Handlungsbedarf, um eine vollständige Registrierung dieser Extremereignisse zu ermöglichen«, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.
Quelle: DGGG, DGPGM, 28.4.25 · DHZ