» Immer mehr Paare wählen den Weg des Reproduktionstourismus und nutzen die liberaleren Regelungen im Ausland, um mit den dort geborenen Kindern nach Deutschland zurückzukehren. « Illustration: © Birgit Heimbach

In Deutschland ist die Leihmutterschaft strafrechtlich verboten. So reisen ungewollt kinderlose Paare ins Ausland, um sich dort eine Leihmutter zu suchen. Damit gehen sie hohe juristische Risiken ein. Über die gesetzlichen Fallstricke des Reproduktionstourismus. 

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