Der neue Hebammenhilfevertrag verändert die Vergütung von Geburten, die freiberufliche Beleghebammen im Krankenhaus begleiten. Der Beschluss stößt auf Kritik, weil er zu massiven Abschlägen führt, wenn die Eins-zu-eins-Betreuung nicht stattfinden kann - und das ist oft der Fall. Foto: © Monkey Business/stock.adobe.com

Ab Mai dieses Jahres gelten neue Vergütungsregeln und -sätze für die rund 19.000 freiberuflichen Hebammen in Deutschland. Die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrages durch eine Schiedsstelle bewerten die Krankenkassen und der Deutsche Hebammenverband (DHV) aber vollständig gegensätzlich.

»Wir freuen uns, dass Hebammen mit dem neuen Hebammenhilfevertrag eine weitere finanzielle Aufwertung ihrer Arbeit erhalten«, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). »Die Hebammenversorgung macht damit einen enormen Sprung nach vorn.«

Der DHV begrüßt den Paradigmenwechsel der Vergütung. Er kritisiert jedoch, dass die Vergütungshöhe hinter seinen Erwartungen zurückgeblieben sei und der Vertrag zudem einzelne Tätigkeitsbereiche niedriger bewerte und damit abqualifiziere.

Der neue Vertrag verändert die Vergütung von Geburten, die freiberufliche Beleghebammen im Krankenhaus begleiten. Betreut eine Hebamme durchgängig eine Versicherte während der Austrittsphase der Geburt, erhalte sie dafür nunmehr einen finanziellen Zuschlag.

Der GKV-Spitzenverband sagt dazu: »Dadurch wird nicht mehr die wechselweise Betreuung von mehreren Gebärenden am höchsten vergütet, sondern eine qualitativ hochwertige Eins-zu-eins-Betreuung.«

Der Verband kritisiert, dass weder die Strukturen noch das Personal für umfassende Eins-zu-eins-Betreuungen vorhanden seien, es daher weiterhin zu Mehrfach-Betreuungen komme, diese aber abgestaffelt bezahlt würden, obwohl die Hebammen für jede betreute Geburt voll verantwortlich seien.

Laut dem Schiedsspruch ist ein Abschlag von 20 % vorgesehen und das bereits ab der ersten Leistung, die zu einem Zeitpunkt betreut wird. Ab der zweiten Leistung an einer weiteren Schwangeren rund um die Geburt beträgt der Abschlag bereits 70 %.

Für außerklinisch tätige Hebammen sieht der neue Vertrag ab November 2025 laut dem Spitzenverband eine Erhöhung der Vergütung pro Stunde von derzeit rund 56 Euro auf rund 74 Euro vor. Der DHV hatte 88,20 Euro gefordert. Für die Übergangszeit erhielten Hebammen ab dem 1. Mai 2025 eine Erhöhung der Vergütung des bisherigen Vertrags um 10 %. Statt fixer Pauschalen, die unabhängig von der Dauer eines Termins gezahlt würden, erfolge die Abrechnung außerdem künftig in Einheiten zu je fünf Minuten. Aufwendige Betreuungen würden so höher vergütet.

Bei Haus- und Geburtshausgeburten würden die bestehenden Geburtspauschalen erhöht und um eine zusätzliche Vergütung für die Dauer der Geburtsbetreuung ergänzt.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 10.4.25 · DHZ