Tritt der neue Hebammenhilfevertrag in Kraft, sehen Hebammen und Ärzt:innen die geburtshilfliche Versorgung gefährdet: Laut einer Studie erwägt fast jede zweite Hebamme, ihren Beruf aufzugeben. Foto: © Valmedia/stock.adobe.com

Am 1. November tritt der neue Hebammenhilfevertrag in Kraft. Auf die schwierige Vergütungssituation der Hebammen macht der Deutsche Hebammenverband (DHV) seit Monaten aufmerksam. Nun belegt eine aktuelle Studie, dass fast jede zweite Hebamme ernsthaft mit dem Gedanken spielt, ihren Beruf aufzugeben. Ärzt:innen der Gynäkologie und Geburtshilfe haben sich außerdem zum neuen Hebammenhilfevertrag positioniert. Die Versorgungsqualität sei gefährdet, wenn der Vertrag in der aktuellen Form umgesetzt wird.

Eine aktuell veröffentlichte Hebammenstudie der opta data Zukunfts-Stiftung kommt zu dem Ergebnis: 44 % der befragten Hebammen denken über eine Aufgabe ihres Berufes nach. Als Hauptgrund nennen sie mit 68 % die geringe Vergütung ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit. Der DHV sehe mit dem neuen Hebammenhilfevertrag keine ausreichende wirtschaftliche Absicherung, um diese Hebammen sicher im Beruf zu halten, heißt es aus dem Verband.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) legt in einer aktuellen Stellungnahme den Fokus auf die Folgen des neuen Hebammenhilfevertrags für die klinische Versorgung. Die Stellungnahme benennt »erhebliche Probleme sowohl für die Qualität der Versorgung unserer Patientinnen als auch für die Hebammen selbst«. Insbesondere, dass die in der klinischen Versorgung tätigen Beleghebammen laut neuem Hebammenhilfevertrag keine Betreuung ambulanter Patientinnen mehr abrechnen dürfen, könne eine deutliche Gefährdung der Versorgungsqualität nach sich ziehen: »Eine ausschließlich ärztliche Betreuung ambulanter Patientinnen kann zu Verzögerungen führen, insbesondere im Nachtdienst, wenn diensthabende Ärztinnen und Ärzte bereits anderweitig gebunden sind. Dies kann dazu führen, dass kritische Pathologien nicht zeitgerecht erkannt oder behandelt werden.«

Beide Publikationen untermauerten die Argumentation des DHV zu den Schwierigkeiten im neuen Hebammenhilfevertrag, heißt es vom Verband.

Deswegen sei es gut und wichtig, dass weiterhin Bemühungen unternommen würden, auch von Seiten der Politik, der Krankenkassen und von einer Vielzahl weiterer Akteur:innen. Der DHV setze sich weiterhin in allen Bereichen für eine Lösung ein. Dazu gehöre auch der vom DHV beschrittene Rechtsweg.

Auch wenn der Vertrag zum 1. November in Kraft tritt, sei das Ringen um tragfähige Lösungen für die Versorgung von Müttern, Kindern und Familien sowie für eine angemessene Vergütung der Hebammen weiter zwingend notwendig.

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Quelle: DHV, 28.10.2025 ∙ DHZ