Leibliche Väter sollen ihre Rechte in Zukunft besser geltend machen können. Foto: © pikselstock/stock.adobe.com
Wenn ein anderer Mann die rechtliche Vaterschaft für das von ihm gezeugte Kind hat, soll der leibliche Vater dies in Zukunft leichter anfechten können. Ein Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, dass die Anfechtung in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes grundsätzlich erfolgreich sein soll, wenn jemand nachweisen kann, dass er der leibliche Vater ist. Es geht vor allem um Fälle, in denen mit Zustimmung der Mutter bereits ein anderer Mann als rechtlicher Vater anerkannt worden ist.
Urteil aus dem vergangenen Jahr
Die geplante Änderung geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024. Danach müssen leibliche Väter Anspruch auf ein effektives Verfahren erhalten, um ihre rechtliche Vaterschaft geltend zu machen, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Die geplante Reform ist das erste familienrechtliche Gesetzgebungsvorhaben der neuen Bundesregierung. Der neue Koalitionsvertrag beinhaltet nicht so umfassende Änderungen wie sie die Ampel-Regierung ursprünglich vorhatte.
Neuer Gesetzentwurf
Der neue Entwurf sieht eine »Anerkennungssperre« vor. Das bedeutet, dass grundsätzlich kein anderer Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann, während ein gerichtliches Verfahren andauert, in dem ein Mann seine leibliche Vaterschaft feststellen lassen will. Damit soll verhindert werden, dass die Mutter des Kindes einen anderen Mann nur deshalb bittet, die Vaterschaft für ihr Kind anzuerkennen, um zu verhindern, dass der leibliche Vater als rechtlicher Vater festgestellt wird.
Bleibt eine Anfechtungsklage erfolglos, soll der leibliche Vater künftig eine zweite Chance erhalten. Hat der rechtliche Vater eines Tages keine sozial-familiäre Beziehung mehr zu dem Kind, muss das Familiengericht auf Antrag des leiblichen Vaters erneut über seinen Antrag entscheiden.
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann ein Kind durch die Verweigerung seiner Zustimmung verhindern, dass statt seines leiblichen Vaters ein anderer Mann sein rechtlicher Vater wird. Bisher reicht hier die Zustimmung der Mutter des Kindes aus.
Scheinvaterschaft oder binationale Ehe?
Bei einem anderen Vorhaben, um das sich das Innenministerium kümmern will, geht es um Männer, die vorgeben, Vater eines Kindes zu sein, damit die Mutter ein Aufenthaltsrecht in Deutschland und womöglich auch Sozialleistungen bekommt. Die Ampel-Regierung hatte einen Gesetzentwurf zur Scheinvaterschaft beschlossen, das Verfahren aber nicht mehr abgeschlossen. Hubig verspricht nun eine Lösung, die binationale Paare nicht unter Generalverdacht stellen werde.
Quelle: dpa, 4.7.2025 · DHZ
