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Die Durchführung von Reflexionsprozessen im Rahmen des berufspraktischen Teils der akademischen Qualifikation zur Hebamme wird von Studierenden der Hebammenwissenschaft sowie auch von den Lehrenden und Praxisanleiter:innen für sehr wichtig erachtet, um im weiteren Berufsleben davon zu profitieren. Bislang scheinen Reflexionsprozesse im Hebammenstudium noch wenig systematisch verankert zu sein, was im Rahmen einer studentischen qualitativen Untersuchung nochmals deutlich wird und die Aussagen in der Literatur untermauert.
Die Verlagerung der Qualifikation zur Hebamme an die Hochschulen bietet viele Chancen. Im Hebammengesetz wird beschrieben, dass das Hebammenstudium fachliche und personale Kompetenzen vermitteln soll (vgl. § 9 Absatz 1 HebG, 2020). Dieser kompetenzorientierten Ausbildung der Studierenden muss demnach an den Hochschulen und in den Praxisstätten nachgekommen werden.
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