
»Niedrig-Risiko-Geburten wurden durch die Rechtsprechung stets anders beurteilt als Hoch-Risiko-Geburten. Auch ohne die Leitlinie müssen Hebammen prüfen, ob es sich insoweit um eine regelrechte oder bereits pathologische Geburt handelt.« Illustration: © Ikon Images/imago-images
Am Beispiel der S3-Leitlinie »Vaginale Geburt am Termin« wird die rechtliche Bedeutung von Leitlinien in der Hebammenarbeit dargestellt – auch in Abgrenzung zu Richtlinien. Denn Leitlinien sind Handlungsempfehlungen und ersetzen nicht die individuelle Prüfung im Einzelfall.
Leitlinien und Richtlinien sollen in erster Linie dafür sorgen, dass das Behandlungsniveau der Gesundheitsberufe konstant bleibt und eine Qualitätssicherung erreicht wird. Veraltete Behandlungsmethoden und entbehrliche Kosten sollen vermieden werden (Knehe, 2016, 104).
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