Die angeklagte Geburtshelferin und die drei Berufsrichter, der Vorsitzende Richter in der Mitte Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten

Noch ist die genaue Todesursache des kleinen Mädchens, das am 30. Juni 2008 bei seiner außerklinischen Beckenendlagengeburt gestorben war, nicht zweifelsfrei geklärt. Weitere Sachverständige sollen mit neuen Gutachten Klarheit bringen. Gegen die praktische Ärztin und Hebamme, die damals die Geburt begleitet hatte, läuft seit August 2012 ein Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund: Sie ist wegen Totschlags angeklagt, ihr drohen fünf bis zehn Jahre Haft.

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