Bei den U-Untersuchungen achten die Kinderärzt:innen auch auf mögliche Warnzeichen für Vernachlässigung, Kindeswohlgefährdung oder Misshandlung. Foto: © thodonal/stock.adobe.com
Wenn Eltern ihre Kinder nicht zu den obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen bringen, sollten nach Meinung der Kinder- und Jugendärzt:innen mehr Kontrollen erfolgen. Bei den zehn U-Untersuchungen bis zum fünften Lebensjahr würden nicht nur Gesundheit und Entwicklungsstand geprüft, sondern auch die körperliche Unversehrtheit und mögliche Warnzeichen für Vernachlässigung, Kindeswohlgefährdung oder Misshandlung. Darauf weisen die Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hin.
Damit kein Kind übersehen wird, melden die Praxen alle durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen an das jeweilige Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz. Bleibt diese Meldung aus, werden die Eltern schriftlich an die U-Untersuchung erinnert. Wenn sie nicht reagieren, wird das Jugendamt eingeschaltet.
»Leider reagieren viele Kommunen zu zurückhaltend«, warnen die Verbände. »Ein aktives Aufsuchen der Kinder geschieht nur in den seltensten Fällen.« Viele Fälle würden gar nicht weiterverfolgt. Um den Kinderschutz zu gewährleisten, müssten die Jugendämter konsequenter handeln. Sonst könnten gefährdete Kinder übersehen werden.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 6.10.2025 · DHZ
