Rechnet eine Hebamme vorsätzlich und wiederholt falsch ab, kann dies schon bei niedriger Schadenssumme zum Entzug der Berufserlaubnis führen.

Einmal ist keinmal? Das gilt nicht für den Abrechnungsbetrug. Täuscht eine Hebamme die abrechnende Krankenkasse bewusst und rechnet mehr Leistungen ab, als sie tatsächlich durchgeführt hat, kann sie ihre Berufserlaubnis verlieren oder sogar eine Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Eine genaue Abrechnung sollten Hebammen generell beherzigen. 

Jetzt weiterlesen mit DHZ+

dhz-badge 1,- Euro für 4 Wochen

  • freier Zugriff auf alle DHZ+-Artikel auf staudeverlag.de/dhz
  • inkl. aller ePaper-Ausgaben der DHZ und der Elterninfos
  • Zugriff auf das DHZ-Archiv auf dhz.de
  • jederzeit kündbar