Ob ein Schwangerschaftsabbruch oder ein Tötungsdelikt vorliegt, hängt vom Zeitpunkt der schädigenden Einwirkung ab: Liegt er vor oder nach der Geburt? Foto: © Colourbox

Späte Schwangerschaftsabbrüche stellen dann ein strafrechtliches Problem dar, wenn unklar ist, ob es sich bei der Tat „noch“ um einen Schwangerschaftsabbruch oder „schon“ um ein Tötungsdelikt handelt. Zur Beurteilung der strafrechtlichen Risiken eines Spätabbruches ist daher zunächst die Frage nach dem Beginn des strafrechtlichen Schutzes des Lebens und dem Ende eines Menschenlebens zu klären. 

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