
Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV: »Wir wollen erreichen, dass Beleghebammen schon ab der ersten Frau, die sie unter der Geburt betreuen, 100 statt wie vorgesehen nur 80 % des festgelegten Stundensatzes erhalten.« Foto: © Deutscher Hebammenverband, offenblende.de
Anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Weimar am 11. und 12. Juni präsentieren der Deutsche Hebammenverband (DHV) und die Hebammenlandesverbände ihre Forderungen an die Politik für Nachbesserungen am neuen Hebammenhilfevertrag, der ab November die Gebührenordnung der Hebammen neu regelt. Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V regelt die Bedingungen und Vergütungshöhen, mit denen die bundesweit rund 19.000 freiberuflich tätigen Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen.
Beleghebammen: Finanzielle Einbußen bis zu 35 %
Dazu sagt DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer: »Kommt der Hebammenhilfevertrag wie geplant, wird dies die Versorgungssituation Schwangerer und Gebärender regional spürbar beeinträchtigen und damit bundesweit Auswirkungen auf Familien haben. Denn es ist kein individuelles Problem, dass Beleghebammen künftig finanzielle Einbußen von bis zu 35 % erleiden. Bereits jetzt orientieren sich Hebammen um; ganze Belegteams haben bereits ihre Verträge mit Krankenhäusern gekündigt. 20 % der Kinder werden im Belegsystem geboren, in Bayern sind es sogar 80 %. Wenn Beleghebammen sich aus wirtschaftlichen Gründen gegen ihren Beruf entscheiden, bricht ein wichtiger und qualitativ hochwertiger Teil der Geburtshilfe in Deutschland weg. Das dürfen wir nicht zulassen!«
Aus diesem Anlass ruft der DHV am 11. Juni zu einer Kundgebung vor der GMK auf und bringt entsprechende Anträge in die Versammlung ein.
Nachjustierung gefordert
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) argumentiert, er wolle die Eins-zu-eins-Betreuung fördern, gefährde aber gleichzeitig dasjenige klinische Versorgungsmodell, in dem deutlich mehr Eins-zu-eins-Betreuung stattfinde als in anderen klinischen Settings, kritisiert Geppert-Orthofer.
»Als größter Berufsverband fordern wir hier eine Nachjustierung auf politischer Ebene. Wir wollen erreichen, dass Beleghebammen schon ab der ersten Frau, die sie unter der Geburt betreuen, 100 statt wie vorgesehen nur 80 % des festgelegten Stundensatzes erhalten. Außerdem wollen wir erreichen, dass die Stundenvergütung aller Hebammen mindestens an die Grundlohnentwicklung angepasst wird – bislang besteht hier eine Deckungslücke von 12,4 %. Diese Forderungen tragen wir in Weimar an die Gesundheitsminister*innen heran. Um zu verhindern, dass Belegteams wegbrechen und eine Lücke in der geburtshilflichen Versorgung entsteht, braucht es eine Lösung vor der Sommerpause!«, so die Präsidentin des DHV.
Weitere Informationen:
- »Der neue Hebammenhilfevertrag – Eine Herausforderung für die Versorgungssicherheit«
- Richtigstellung des Infopapiers des GKV-Spitzenverbands zur Abrechnung im Beleghebammensystem
Quelle: DHV, 10.6.2025 ∙ DHZ