Mit der Möglichkeit auf Stimmvertretung während des Mutterschutzes möchte das EU-Parlament Gleichstellung fördern. Foto: © artjazz/stock.adobe.com
Das Europäische Parlament hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Abgeordnete sollen künftig während des Mutterschutzes ihre Stimme an ein anderes Mitglied des Parlaments übertragen können. Die Regelung wurde am 13. November mit großer Mehrheit beschlossen. Die Initiative gilt als wichtiger Schritt für die Gleichstellung im politischen Raum. Sie könnte langfristig Vorbildcharakter für andere gesetzgebenden Körperschaften haben.
Bislang galt die Pflicht zur persönlichen Stimmabgabe in Plenarsitzungen ohne Ausnahme. Mit der neuen Bestimmung können Parlamentarierinnen bis zu drei Monate vor der Geburt und bis zu sechs Monate danach eine Kollegin oder einen Kollegen bevollmächtigen, in ihrem Namen abzustimmen. Damit soll die Vereinbarkeit von Mandat, Gesundheit und familiären Verpflichtungen verbessert werden. Der Beschluss muss nun noch von allen Mitgliedstaaten bestätigt werden.
»Keine Frau sollte sich zwischen dem Dienst an ihren Wählerinnen und Wählern und der Geburt eines Kindes entscheiden müssen«, betonte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, die die Reform des EU-Wahlrechts initiiert hatte. Sie hofft auf breite Unterstützung der Mitgliedstaaten.
Mit dem Vorstoß will das Europäische Parlament zudem nationale Parlamente inspirieren. Derzeit existieren vergleichbare Regelungen nur in Spanien, Griechenland und Luxemburg. In Deutschland ist eine Stimmrechtsübertragung bislang nicht vorgesehen. Die Bundestagsverwaltung verweist auf das Grundgesetz, das die persönliche Mitwirkung aller Abgeordneten an Entscheidungsprozessen verlangt.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 14.11.2025 ∙ DHZ
