Der Strafverteidiger stellt den Antrag, eine neue geburts - hilflich-gynäkologische Begutachtung durch eine:n andere:n Sachverständige:n anzuordnen. Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten

Im Strafprozess gegen eine Hebamme, der die fahrlässige Tötung einer Mutter im Zusammenhang mit der Hausgeburt ihres Kindes vorgeworfen wird, wird die geburtshilfliche Gutachterin befragt. Der Strafverteidiger weist auf Ungereimtheiten in ihrem Gutachten hin. Als Zeugin sagt eine Hebamme aus, die die Verstorbene bei ihrer ersten Schwangerschaft betreut hatte. Schließlich bringt die Verteidigung ein neues Gutachten ins Spiel. 

Am Vormittag des 14. August 2023 hatte die gynäkologische Hauptgutachterin ihr Gutachten erstattet. Dr. Christiane Nübel, Chefärztin der Frauenstation im St. Johannisstift Paderborn, wird an diesem Tag nach der Mittagspause von den beiden Strafverteidigern befragt. Sie sitzen rechts neben der angeklagten Hebamme.

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