Die aktuell gute Rate der Eins-zu-eins-Betreuung werde mit dem neuen Hebammenhilfevertrag nicht aufrechterhalten werden können, da viele Beleghebammen unter diesen Bedingungen nicht weiterarbeiten würden, prognostiziert der DHV.
Illustration: © Good Studio/stock.adobe.com
Die seit dem 1. November 2025 geltenden Neuregelungen zur Vergütung der freiberuflich tätigen Hebammen im sogenannten Hebammenhilfevertrag bleiben zunächst vollständig in Kraft. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit unanfechtbarem Beschluss vom 11. Dezember 2025 entschieden (Az. L 1 KR 258/25 KL ER). Der Deutsche Hebammenverband (DHV) ist mit einem entsprechenden Antrag unterlegen.
Hintergrund
Seit dem 1. November 2025 wird die Vergütung der freiberuflich tätigen Hebammen durch einen neuen, im Wege eines Schiedsspruchs zustande gekommenen Vertrag zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und den Hebammenverbänden geregelt. Durch das neue Vergütungsmodell sieht der DHV insbesondere die in Krankenhäusern freiberuflich tätigen Beleghebammen im Nachteil.
Seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, mit dem Ziel, die vormaligen Vergütungsregelungen des bisherigen Hebammenhilfevertrages jedenfalls teilweise wieder in Kraft zu setzen, hat der 1. Senat des LSG nun zurückgewiesen. Schiedssprüche unterlägen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Sie seien durch ihren Kompromisscharakter und einen weiten Gestaltungsspielraum der Schiedsstellen geprägt und stellten regelmäßig nicht die einzig sachlich vertretbare Entscheidung dar, heißt es in der Begründung.
Erste Hochrechnungen
Die finanziellen Einbußen für Beleghebammen durch den neuen Hebammenhilfevertrag liegen jedoch laut DHV bei durchschnittlich 20 %. Das zeigt eine Auswertung der Echtdaten über erbrachte Leistungen seit dem 1. November 2025. Zwar ist die Zahl der Geburten, die mit einer Eins-zu-eins-Betreuung begleitet wurden, um 15 % gestiegen. Parallel dazu sank dennoch der Umsatz in den Teams stark. Diese Fakten widerlegen die These des GKV-Spitzenverbands, mehr Geburten in Eins-zu-eins-Betreuung erhöhten die Umsätze der Beleghebammen, argumentiert der DHV.
Dazu sagt Ursula Jahn-Zöhrens, Beirätin für den Freiberuflichenbereich im DHV-Präsidium: »Die Verdiensteinbußen sind real und bestätigen unsere Befürchtungen. Die Zahlen der Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH) belegen, dass die vom GKV-Spitzenverband betonte Stärkung der Eins-zu-eins-Betreuung kein Anreiz ist, im Belegsystem zu bleiben. Im Gegenteil: Wenn die Steigerung dazu führt, dass Hebammen dennoch weniger verdienen, werden mehr und mehr Kolleg:innen die Geburtshilfe verlassen. Die aktuell gute Rate der Eins-zu-eins-Betreuung wird damit nicht aufrechterhalten werden können. Die Rückmeldungen zeigen, dass bereits 13 Beleghebammen-Teams, die von der AZH betreut werden, gekündigt haben. Wir steuern auf eine geburtshilfliche Unterversorgung zu, wenn wir jetzt nicht schnell handeln!«
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg habe den Eilantrag des DHV mit der Begründung abgelehnt, es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vergütung der Hebammen wirtschaftlich unangemessen festgesetzt worden sei. Die Zahlen der AZH zeichneten jedoch ein anderes, eindeutiges Bild, heißt es vom DHV. »Wir bleiben weiter an der Seite der Hebammen und kämpfen dafür, dass der Hebammenberuf für alle Berufsgruppen wirtschaftlich auskömmlich bleibt!«, so Jahn-Zöhrens weiter.
Die Echtdaten stammen aus den realen Abrechnungen der AZH, die diese für die bis zum 1.12.25 für den Leistungsmonat November 2025 abgerechneten Leistungen ausgewertet und dem DHV zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlen wurden mit repräsentativen Monaten im Zeitraum von April 2023 bis September 2025 verglichen, um erste Rückschlüsse zu den Auswirkungen der neuen Abrechnungsbedingungen des Hebammenhilfevertrags beziffern zu können. Sie weisen eine nahezu vollständige Übereinstimmung mit den im Vorfeld prognostizierten Zahlen von DHV und AZH auf.
Bei den Beleghebammen sparen
Nach Berechnungen des DHV sparten die Krankenkassen bei den Beleghebammen mit dem neuen Vertrag eine mittlere zweistellige Millionensumme ein. Die vom GKV-Spitzenverband am 29. April 2025 proklamierten Mehrkosten für die Hebammenhilfe in Höhe von 100 Millionen Euro relativierten sich vor diesem Hintergrund erneut. Es ist nicht ersichtlich, wo dieser Betrag, der zur Stärkung des Berufes eingesetzt werden sollte, zum Tragen kommt.
Der DHV hat neben dem Eilantrag, der am 11. Dezember abschlägig beschieden wurde, auch ein Hauptsacheverfahren angestrengt, um den neuen Hebammenhilfevertrag zu stoppen. Dieses Verfahren hat weiterhin Bestand.
Quelle: Deutscher Hebammenverband, 12.12.2025 ∙ Sozialgerichtsbarkeit in Berlin und Brandenburg, 11.12.2025 ∙ DHZ
