Wenn ein Deutscher Mann das Kind einer Frau ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland anerkennt, kann das Aufenthaltsrechte für die Frau ermöglichen. Der Bundestag hat ein Gesetzt verabschiedet, dass dem entgegensteuern soll. Foto: © iStock.com/Patrick Kerwin
Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Betrug mit der Anerkennung von Vaterschaften bei Kindern ausländischer Frauen stoppen soll. Künftig muss die Ausländerbehörde einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen, wenn der Anerkennende Deutscher ist oder ein langfristiges Aufenthaltsrecht hat, die Mutter des Kindes aber nicht. Union und SPD stimmten dafür, Grüne und Linke dagegen. Die AfD enthielt sich.
Im Visier haben die Gesetzgeber eine Betrugsmasche: Einzelne Männer erkennen Vaterschaften für Kinder ausländischer Frauen an- meist gegen Bezahlung, obwohl weder eine biologische Vaterschaft noch eine Partnerschaft besteht. Das kann
Aufenthaltsrechte und möglicherweise auch Zugang zu Sozialleistungen sichern.
Gemischte Meinung im Bundestag
Die CDU-Abgeordnete Cornell-Anette Babendererde erinnerte an einen Fall aus Niedersachsen, in dem ein einziger Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft für 47 Kinder die Vaterschaft anerkannt habe. Es handele sich um ein lukratives, perfides Betrugssystem, sagte die Abgeordnete.
Die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat betonte hingegen, dass es nur um wenige Fälle gehe. Binnen eines Jahres seien gerade einmal 73 Missbrauchsfälle festgestellt worden. Doch folgten aus dem Gesetz nun jährlich 65.000 Prüfverfahren. »Das ist in keiner Weise mehr verhältnismäßig«, sagte die Grünen-Politikerin. Binationale Familien würden unter Generalverdacht gestellt.
Gesetz erntet Kritik
Auch die Bundeskonferenz der Organisationen, die sich für Migrantinnen und Migranten einsetzen, sowie der Verband binationaler Familien und Partnerschaften kritisierten das Gesetz. Es treffe Menschen, die ohnehin rechtlich und sozial besonders verletzlich
seien. Bestehe ein sogenanntes »aufenthaltsrechtliches Gefälle«, sei nicht ein konkreter Missbrauchsverdacht Grund zur Prüfung, sondern nur die aufenthaltsrechtliche Situation, erklärten die Verbände.
Die AfD brachte einen eigenen Gesetzentwurf mit schärferen Regeln ein, der aber keine Mehrheit fand. Die Ampel-Regierung hatte schon im Sommer 2024 einen Gesetzentwurf gegen sogenannte Scheinvaterschaften vorgelegt, der wegen des Koalitionsbruchs nicht mehr abschließend behandelt wurde.
Quelle: dpa, 12.6.2026 ∙ DHZ

