Je nach gewünschter Tiefe der Auseinandersetzung mit dem Thema QM, stehen inzwischen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Abbildung: © Michael Plümer
Seit November 2015 ist der neue Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe bekannt. Demnach muss jede freiberufliche Hebamme zukünftig Qualitätsanforderungen nachweisen. Dies kann auf unterschiedlichen Leveln geschehen und wird in vielen Bereichen der freiberuflichen Hebammenarbeit schon praktiziert. Hebammen, die bislang abgewartet haben, was konkret von Ihnen verlangt wird, müssen jetzt erste Schritte zum eigenen Qualitätsmanagement gehen, um die geforderten Nachweise erbringen zu können.
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