In dem Babypuder des Pharma- und Kosmetikkonzerns Johnson & Johnson wird laut Klage krebserregendes Talkum mit Asbest vermutet. Foto: © Rafael Henrique/stock.adobe.com
Rund 3.000 Brit:innen haben eine Sammelklage gegen den US-Pharma- und Kosmetikkonzern Johnson & Johnson wegen möglicherweise krebserregenden Babypuders eingereicht. Die Kläger:innen forderten Entschädigungen in Höhe von insgesamt mehr als einer Milliarde Pfund (rund 1,15 Milliarden Euro), erklärte die Anwaltskanzlei KP Law.
Laut der Klage werde das Babypuder für Krebserkrankungen wie etwa Eierstockkrebs verantwortlich gemacht. Der konkrete Vorwurf: Das Puder von Johnson & Johnson enthalte krebserregendes Asbest.
Dem Konzern werde laut Klageschrift außerdem vorgeworfen, dass er »seit mehr als 50 Jahren wusste, dass sein Talkumpuder krebserregende Stoffe einschließlich Asbest enthielt«, betonte die Anwaltskanzlei. Dennoch habe das Unternehmen das Babypuder weiter vertrieben – auch als es in den USA 2020 vom Markt genommen wurde. Erst drei Jahre später sei der Verkauf schließlich auch in Großbritannien eingestellt worden.
Der enthaltene Talk habe alle »vorgeschriebenen Standards erfüllt, enthielt kein Asbest und erregt keinen Krebs«, äußerte sich ein Sprecher der von Johnson & Johnson abgespaltenen Kosmetikmarke Kenvue.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewertete Talk im Juli des vergangenen Jahres als »wahrscheinlich krebserregend«. Eine im Jahr 2020 veröffentlichte Analyse von Studien mit insgesamt 250.000 Teilnehmerinnen in den USA konnte jedoch keinen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen der Verwendung von Talkumpuder im Genitalbereich und einem erhöhten Risiko für Eierstockkrebs feststellen.
Im April lehnten US-Gerichte einen Vorschlag des Unternehmens Johnson & Johnson ab, der vorsah, über einen Zeitraum von 25 Jahren rund acht Milliarden US-Dollar zu zahlen, um etwa 90.000 Zivilklagen im Zusammenhang mit Eierstockkrebs beizulegen – ohne dabei eine Schuld einzuräumen.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 17.10.25 · DHZ
