Um einen besseren staatlichen Schutz für Schwangere und Familien anzumahnen, sind auch Berichte von geburtshilflichen Fachkräften gefragt. Foto: © Dzianis Vasilyeu/stock.adobe.com

»Jede Geburt verdient Würde, Sicherheit und Respekt«, betont der Verein Gerechte Geburt. »Doch viele Familien berichten von Erfahrungen, die tief verletzen und lange nachwirken. Gewalt im Kontext von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist kein Randphänomen – sie ist ein strukturelles Problem, das seit Jahren dokumentiert wird.« Deshalb bereitet der Verein zur Förderung gerechter Geburtshilfe eine Verfassungsbeschwerde vor, die noch im ersten Quartal 2026 eingereicht werden soll. »Wir wollen klären lassen, ob der Staat seinen Schutzpflichten gegenüber Schwangeren, Gebärenden und Familien ausreichend nachkommt – und ob bestehende Rahmenbedingungen Grundrechte verletzen«, heißt es in einer Pressemitteilung. »Wir sind davon überzeugt, dass dies der Fall ist. Hat die Beschwerde Erfolg, müssen die Grundrechte besser geschützt und konkrete Maßnahmen ergriffen werden.«

Unterstützung gefragt

Parallel zur Beschwerde entsteht eine »Gemeinsame Erklärung«, die von Betroffenen, Fachpersonen, Vereinen und Institutionen mitgezeichnet werden kann. Sie bündelt Perspektiven aus Praxis und Erfahrung und wird als Anlage mit der Beschwerde eingereicht. Beide Perspektiven seien unverzichtbar, um sichtbar zu machen, wo Grundrechte verletzt werden – bei Familien ebenso wie bei den Menschen, die sie begleiten.

Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und Institutionen oder Organisationen können ihre Berichte oder Stellungnahmen senden an: verfassungsbeschwerde@gerechte-geburt.de.

Dazu wird angemerkt: »Alle Einsendungen werden vertraulich behandelt. Es handelt sich nicht um juristische Beratung, und das Bundesverfassungsgericht prüft keine Einzelfälle. Die Berichte dienen dazu, strukturelle Probleme und staatliche Schutzpflichtverletzungen sichtbar zu machen – nicht einzelne Fälle zu klären.«

 Wo staatlicher Schutz fehlt

Trotz jahrzehntelanger Hinweise, Petitionen und internationaler Verpflichtungen fehle bis heute eine wirksame staatliche Schutzarchitektur in der Geburtshilfe – insbesondere gegen:

  • physische Gewalt
  • psychische Gewalt
  • sexuelle Übergriffe
  • fehlende Einwilligung
  • respektlose oder entwürdigende Behandlung
  • diskriminierende Strukturen
  • systemische Überlastung und Fehlanreize (Über-/Unterversorgung).

Gerechte Geburt versteht sich als unabhängige Organisation, der Verein ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Spenden sind steuerlich absetzbar.

Quelle: Gerechte Geburt, Verein zur Förderung gerechter Geburtshilfe e.V., 19.1.2026 · DHZ