Münchner Verwaltungsgerichtshof entscheidet: Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht keine Bannmeile um Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche vor, in der kritische Meinungsäußerungen grundsätzlich verboten wären. Illustration: © Nadya Ustuzhantceva/stock.adobe.com
Gegner:innen von Schwangerschaftsabbrüchen dürfen vor medizinischen Praxen demonstrieren, solange Schwangere auf ihrem Weg dorthin nicht unter Druck gesetzt werden. Das entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem heute veröffentlichten Beschluss.
Die Auflagen für eine Demonstration von Schwangerschaftsabbruchsgegner:innen in der Nähe einer Praxis in Regensburg wurden somit als unzulässig erachtet.
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht keine Bannmeile um Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche vor, in der kritische Meinungsäußerungen grundsätzlich verboten wären. Laut dem Gerichtsbeschluss ist eine Einschränkung einer Versammlung in der Nähe einer Arztpraxis in Regensburg nur dann zulässig, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass dadurch unzulässiger Druck auf Schwangere ausgeübt wird.
Dies war jedoch im vorliegenden Rechtsstreit nicht der Fall, stellte der Verwaltungsgerichtshof fest. Die Demonstrierenden hatten sich während ihrer Zwischenkundgebung in einem Abstand von 30 bis 40 Metern vom Zugang des Ärztehauses aufgehalten. Es gab keine Anhaltspunkte für ein »Bedrängen« oder »Einschüchtern«.
Im Juli hatte die Stadt den Gegner:innen auferlegt, dass ihre Kundgebungen einen Abstand von mindestens hundert Metern zur Einrichtung einhalten müssten. Andernfalls bestehe die Gefahr sogenannter Gehsteigbelästigungen von Schwangeren, die sich in dem Ärztezentrum über einen Abbruch beraten lassen wollten.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hielt diese Auflagen jedoch für unzulässig. Anders als die Stadt Regensburg argumentiert hatte, gebe es rund um Praxen keine hundert Meter große Bannmeile, in der eine Meinungsäußerung grundsätzlich untersagt wäre.
Dem schloss sich der Verwaltungsgerichtshof an. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Schwangere in einer Weise bedrängt würden, dass der Weg zur Praxis wie ein Spießrutenlauf erscheine. Laut Polizei hätten die Demonstrierenden hauptsächlich leise gebetet und keine Passant:innen angesprochen.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 26.9.2025 ∙ DHZ
