Es ist ein Grundrecht der Frau, den Ort und die Bedingungen der Geburt selbst wählen zu können. Foto: © Kerstin Pukall
Das Grundgesetz steht in Deutschland als rechtlicher Rahmen über allem und garantiert den Menschen weitgehende Freiheit. Auf dieser Basis kann jede Frau entscheiden, wo und wie sie ihr Kind zur Welt bringen möchte. Hebammenverbände und Krankenkassen müssen dies in ihren Vereinbarungen berücksichtigen. Wie lassen sich Ausschlusskriterien für geplante Hausgeburten damit vereinbaren? Teil 1 gewährt den Blick auf die Perspektive der Frau.
Jetzt weiterlesen mit DHZ+
1,- Euro für 4 Wochen
- freier Zugriff auf alle DHZ+-Artikel auf staudeverlag.de/dhz
- inkl. aller ePaper-Ausgaben der DHZ und der Elterninfos
- Zugriff auf das DHZ-Archiv auf dhz.de
- jederzeit kündbar
