„Strukturelle Anpassung des Ultraschallscreenings in der Schwangerenvorsorge“, so lautet der Titel einer im vergangenen Herbst vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Änderung der Mutterschafts-Richtlinien. Im zweiten Trimenon soll es künftig ein zweistufiges Ultraschallscreening geben. Dabei gilt es aus rechtlicher und ethischer Sicht einiges zu bedenken.
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