Fast alle Menschen mit der Diagnose Geschlechtsdysphorie (GD), die in Schweden ihr rechtliches Geschlecht änderten, blieben bei dieser Entscheidung. Illustration: © Vikkymir Store/stock.adobe.com
In Schweden behalten nahezu alle Personen mit der Diagnose Geschlechtsdysphorie (GD), die ihr rechtliches Geschlecht ändern, diese Entscheidung dauerhaft bei. Lediglich 21 von knapp 2.500 Betroffenen kehrten wieder zu dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zurück. Zu diesem Ergebnis kommt eine landesweite Kohortenstudie, die in JAMA Network Open veröffentlicht wurde.
Während die Zahl der Menschen, die aufgrund von GD eine Behandlung in Anspruch nehmen möchten, in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen hat, liegen bisher nur wenige Daten zu sogenannten Detransitionen vor. Damit ist die Rücknahme sozialer, medizinischer oder rechtlicher Schritte einer Transition gemeint.
»Die Auswertung nationaler Register zu rechtlichen Geschlechtsänderungen erlaubt es, Fälle einer erneuten Änderung zu erfassen. Diese können Hinweise auf die Stabilität rechtlicher Geschlechtsänderungen geben«, erklären Kristen D. Clark und ihr Team von der Abteilung für Klinische Psychiatrie an der Universität Uppsala.
Mehr als ein Drittel entscheidet sich für rechtliche Änderung
Die Forschenden untersuchten Registerdaten von 7.293 Personen, bei denen zwischen 2013 und 2023 erstmals eine GD-Diagnose gestellt wurde. Innerhalb von zehn Jahren nahmen 2.467 (34 %) eine rechtliche Geschlechtsänderung vor. Die kumulative Wahrscheinlichkeit hierfür betrug 58,3 %.
Nur 21 Personen machten diese Entscheidung rückgängig. Damit lag die Stabilität rechtlicher Geschlechtsänderungen über einen Zeitraum von zehn Jahren bei 97,7 % – unabhängig vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht.
Rückänderung nicht gleichbedeutend mit Reue
Die Autorinnen und Autoren weisen darauf hin, dass eine erneute rechtliche Änderung nicht zwangsläufig eine veränderte Geschlechtsidentität widerspiegelt. In einigen Fällen handele es sich eher um eine Weiterentwicklung des Geschlechtsverständnisses als um eine vollständige Detransition.
Zudem lasse sich aus den Daten nicht erkennen, ob eine Rückänderung Ausdruck von Unzufriedenheit mit Teilen oder der gesamten Transition sei. Mitunter könnten auch rein administrative Gründe eine Rolle spielen. Die insgesamt sehr niedrige Zahl verdeutliche jedoch, dass eine rechtliche Geschlechtsänderung in Schweden ein äußerst stabiler Schritt sei, der nur in Ausnahmefällen rückgängig gemacht werde.
Quelle: Clark, K. D., White, R. A., Karamanis, G., Indremo, M., Özel, F., Skalkidou, A., Frisell, T., & Papadopoulos, F. C. (2025). Stability After Legal Gender Change Among Adults With Gender Dysphoria. JAMA network open, 8(9), e2527780. https://doi.org/10.1001/jamanetworkopen.2025.27780 ∙ Deutsches Ärzteblatt, 25.9.2025 ∙ DHZ
