Der pränatale Bluttest kann das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 beim ungeborenen Kind messen. Er sollte aber nur in begründeten Einzelfällen eine Kassenleistung sein. Foto: © gamelover/stock.adobe.com
Ende Januar haben 108 Bundestagsabgeordnete von CDU, CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke einen gemeinsamen Antrag eingebracht, um die Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) zu prüfen. Denn dieser Bluttest, der seit Juli 2022 als Kassenleistung für begründete Einzelfälle gedacht war, drohe zu einer Reihenuntersuchung zu werden. Statt um medizinische Indikationen gehe es vielfach wohl eher um eine rechtliche Absicherung der Ärzt:innen und um ein Screening auf Trisomie 21 bei älteren Schwangeren.
Die Antragstellenden fordern ein Monitoring zum NIPT und ein interdisziplinäres Gremium von Fachleuten, um rechtliche, ethische und gesundheitspolitische Aspekte der Kassenzulassung zu untersuchen.
Bedenkliche Zahlen
Der Antrag beruft sich auf Zahlen der Barmer Ersatzkasse, wonach der Anteil der Schwangeren, die einen NIPT in Anspruch nahmen, von 32 % im Jahr 2023 auf fast 50 % im Jahr 2024 gestiegen war. Im Gegenzug sei die Anzahl der invasiven pränatalen Untersuchungen aber nicht wie erwartet gesunken, sondern sogar noch angestiegen. Zudem liege die Rate an falsch-positiven Befunden in der Praxis viermal höher als theoretisch angenommen.
Kassenzulassung prüfen
Der parteiübergreifende Antrag »Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums« greift eine gleichlautende Initiative von 2024 wieder auf. Damals hatten 122 Abgeordnete unterzeichnet, aber ihr Antrag war wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr beraten worden. Jetzt sollen die Ergebnisse bis Ende Juni 2027 im Bundestag vorliegen, damit sie noch in dieser Legislaturperiode ausgewertet werden können.
Die Debatte müsse im Bundestag geführt werden, da es um ethische Fragen und gesetzgeberische Verantwortung gehe, die man nicht dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überlassen könne. Das Ziel seien verbindliche Zulassungsverfahren, mit denen der NIPT eine Ausnahme bleibt und nicht zum Standard der Schwangerenvorsorge wird.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 29.1.2026 · DHZ
