Der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Dortmund. Sie besteht aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten
Am 1. Oktober 2014 ist eine Hebamme und Ärztin wegen Totschlags zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Eine Revision wurde im Mai abgelehnt. Die Folgen für die außerklinische Geburtshilfe sind unabsehbar. Ein Kommentar auf der Grundlage des Urteils.
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