Foto: © Michael Plümer
Der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe beschreibt beispielhaft, wie im QM-System die Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit von Arbeitsmaterialien belegt werden sollen. Was ein Hebammenkoffer für eine Schwangerenvorsorge oder für einen Besuch im Wochenbett vorhalten sollte, kann individuell bestimmt werden. Je nach Gestaltung der eigenen QM-Maßnahmen können Hebammen über die Erfüllung rechtlicher Vorgaben hinaus einen Zusatznutzen für das Bestellwesen und die Abrechnung schaffen.
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