Ein elektrisches Blutdruckmessgerät zählt als Medizingerät entsprechend dem Medizinproduktegesetz. Seine einwandfreie Funktion muss regelmäßig überprüft und dieses entsprechend dokumentiert werden. Foto: © imago/pixsell

Zu den Arbeitsmaterialien einer Hebamme gehören auch Geräte. Unabhängig vom QM-System gibt es dafür Anforderungen zur Auswahl, Pflege, Wartung und Eichung. Der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe sieht nun eine Integration der erforderlichen Nachweise im QM-System vor. 

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