Vertreterinnen der Frauenrechtsbewegung Strajk Kobiet (Frauenstreik) sagten der Nachrichtenagentur PAP, es sei ihres Wissens nach der erste derartige Richterspruch. Foto: © ProsteFoto/stock.adobe.com

In Polen sind drei Ärzte wegen des Todes einer Frau mit Schwangerschaftskomplikationen verurteilt worden. Angesichts des strengen Abtreibungsrechts im Land hatten die Gynäkologen nicht gewagt, das Leben der Frau durch einen Schwangerschaftsabbruch zu
retten.

Das Urteil werde »in die Geschichte des Kampfes der polnischen Frauen für ihre Rechte, d.h. den Kampf für Menschenrechte, eingehen«, kommentierte die liberale Zeitung Gazeta Wyborcza.

Todesursache: septischer Schock

Der Fall hatte sich 2021 in der südpolnischen Stadt Pszczyna nach einer Verschärfung des Abtreibungsrechts ereignet. Eine 30 Jahre alte Frau, die ein Kind mit Fehlbildungen erwartete, kam mit geplatzter Fruchtblase ins örtliche Krankenhaus. Die Ärzte warteten, dass der Embryo von allein abstirbt; doch die Mutter starb an einem septischen Schock.

Wegen dieser Fehlentscheidung verurteilte ein Gericht in Pszczyna einen Arzt zu anderthalb Jahren Haft, einen zweiten zu einem Jahr und drei Monaten. Beide erhielten sechs Jahre Berufsverbot. Ihr Vorgesetzter wurde zu einem Jahr auf Bewährung und vier Jahren Berufsverbot verurteilt.

Die Gesetzeslage

Unter der damaligen nationalkonservativen Regierung in Polen hatte das Verfassungsgericht 2020 entschieden, dass Frauen auch dann nicht abtreiben dürfen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Ein Abbruch ist nur noch nach einer Vergewaltigung oder Inzest möglich – oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Seitdem sind mehrere Frauen unter ähnlichen Umständen wie in Pszczyna ums Leben gekommen, was jedes Mal Proteste hervorrief.

Quelle: dpa, 18.7.25 · DHZ