Etappensieg: Der Deutsche Bundestag hat u.a. den DHV zu einem Fachgespräch zum neuen Hebammenhilfevertrag eingeladen. Foto: © katatonia/stock.adobe.com

Der Deutsche Bundestag hat den DHV zu einem Fachgespräch zum neuen Hebammenhilfevertrag als Sachverständige eingeladen. Das Ungewöhnliche daran: Der Staat greift – normalerweise – nicht in die Belange der sogenannten Selbstverwaltung ein. Hebammen unterliegen dieser Selbstverwaltung. Das heißt, dass ihre Vertretungen direkt mit den Krankenkassen verhandeln. Auch die Schiedsstelle fällt in den Bereich der Selbstverwaltung.

Politik hat auf diesen Bereich keinen Zugriff – normalerweise. Die Ausnahme tritt ein, wenn die Versorgung in Gefahr gerät. Der DHV sieht es als Etappensieg, dass die Einschnitte bei den Beleghebammen politisch als Versorgungsproblem gesehen werden.

Das Fachgespräch im Bundestag

Anwesend waren die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses aus allen Fraktionen, sowie Vertreter:innen aus der Verwaltung des Bundestags und des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Der DHV sagt zu dem Fachgespräch: »Wir konnten sehr klar und deutlich die Probleme des neuen Vertrags benennen – und dass sich diese Probleme unter keinen Umständen von alleine lösen werden. Es ist uns gelungen, ganz unmissverständlich klarzumachen, dass der neue Hebammenhilfevertrag dazu führen wird, dass viele Kolleg:innen in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Der GKV-Spitzenverband hat seine Position untermauert und signalisiert, dass er keinen Anlass sieht, sich zu bewegen.«

Wie geht es weiter?

Der DHV zeigt sich zuversichtlich: »Den Fragen der Abgeordneten konnten wir entnehmen, dass verstanden wurde, dass akuter Handlungsdruck besteht. Im Fall des Hebammenhilfevertrags hat das Prinzip der Selbstverwaltung dazu geführt, dass jetzt unwiederbringlicher Schaden für die Betreuung Schwangerer und junger Familien droht.«

Dennoch verweist der DHV darauf, dass der Hebammenhilfevertrag zum 1.11 nach wie vor gesetzt sei und eine Lösung weiter eingefordert werden müsse.

Außerdem lägen die Vertragsunterlagen der Schiedsstelle noch immer nicht vor. Das bedeutet, dass juristische Schritte noch nicht möglich sind. »Die Schiedsstelle spielt auf Zeit – uns sind die Hände gebunden.«

Quelle: DHV, 26.6.25 · DHZ