Neue Standards fordern eine traumasensible Behandlung für die Betroffenen von sexualisierter Gewalt. Syda Productions/stock.adobe.com

Der »Runde Tisch Berlin – Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt« hat Standards für die medizinische Versorgung erarbeitet. Sie sollen sicherstellen, dass Betroffene bundesweit niedrigschwelligen Zugang zu professioneller Hilfe erhalten – unabhängig davon, ob sie eine Strafanzeige erstatten möchten oder nicht.

33 Fachgesellschaften, Verbände und Betroffenenvertretungen haben die Standards mitgezeichnet.

»Die gesundheitlichen Folgen sexualisierter Gewalt sind immens. So liegt das Risiko, nach einer Vergewaltigung an einer posttraumatischen Belastungsstörung zu erkranken, bei über 50 %«, sagte Ina Czyborra (SPD), Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege in Berlin und Vorsitzende des Runden Tisches. »Ich habe die Hoffnung, dass sich unsere künftige Bundesregierung für eine sichere und kostenfreie medizinische und psychotherapeutische Versorgung nach sexualisierter und häuslicher Gewalt engagieren wird.«

Die Standards beschreiben, wie die Versorgung von Opfern sexualisierter Gewalt idealtypisch aussehen und welche Leistungen sie umfassen soll. Dabei geht es um Maßnahmen der Ersthilfe, der medizinischen und psychosozialen  Versorgung sowie der Nachsorge, zu der auch das Erkennen von Traumafolgestörungen gehöre.

Ein besonderer Fokus liegt auf der traumasensiblen Behandlung, der gerichtsfesten Dokumentation und der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen, Polizei und Beratungsstellen.

Bisher gebe es Lücken in der Versorgung, zum Beispiel seien die Strukturen für gerichtsverwertbare Dokumentation und anonymisierte Spurensicherung nicht in allen Regionen ausgebaut. Außerdem fehle eine einheitliche Finanzierung. Viele medizinische Fachkräfte fühlten sich zudem im Umgang mit Betroffenen unsicher.

Daher wären strukturelle Verbesserungen nötig, darunter einheitliche Schulungen für medizinisches Personal, verbindliche Regelungen zur Finanzierung und eine stärkere Vernetzung von Gesundheitswesen, Polizei und Beratungsstellen.

Quelle: aerzteblatt.de, 14.3.2025 ∙ DHZ