Die »Pille danach« als Notfallverhütungsmittel wird bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung künftig in jedem Alter von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Foto: © dalaprod/stock.adobe.com
Die »Pille danach« wird künftig in Fällen von Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung unabhängig vom Alter von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Dies gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verschreibung.
Mit dieser Entscheidung setzt der Ausschuss eine im Frühjahr beschlossene Gesetzesänderung um. Bisher wurden die Kosten für entsprechende Medikamente nur bis zum 22. Geburtstag der Versicherten getragen.
Zudem wurde festgelegt, dass bei ärztlich vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen künftig auch in Notlagen die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen sichergestellt sein müssen und eine Nachbehandlung der Patientin gewährleistet werden muss. Die »Pille danach« ist in Apotheken ohne Rezept erhältlich und kostet je nach Präparat derzeit zwischen 16 und 35 Euro.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 24.9.2025 ∙ DHZ
