Der Wissenstransfer von der Theorie in die Praxis liegt in der Verantwortung der Hebamme – so beispielsweise im Rahmen einer Fortbildung im Notfallmanagement. Foto: © Michael Plümer

Für die Pflicht zu Fortbildungen enthält der neue Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe teilweise andere Vorgaben als die Berufsordnungen der Länder. In diesem Fall gilt jeweils die weiterreichende Vorgabe. Die gesetzlich geforderten Nachweise können Hebammen im QM-Ordner auch gut für den eigenen Überblick über ihre geplanten und absolvierten Weiterbildungen nutzen. 

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